Schwerbehindert, gesundheitliche Probleme

Definition von Behinderung laut SGB IX:

Gesundheitliche Einschränkungen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%, gleichgestellt bei weniger als 50%, aber wenigstens 30%, bei denen die übrigen Voraussetzungen laut SGB IX vorliegen. D.h. wenn infolge der Behinderung ohne die Gleichstellung ein geeigneter Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht zu erlangen oder nicht erhalten werden kann (gleichgestellte behinderte Menschen).

Ihre körperliche Leistungsfähigkeit ist nicht in vollem Umfang vorhanden. Unsere Lehrgänge für Schwerbehinderte sind auf diese besondere Situation abgestimmt und qualifizieren nach individuellen Möglichkeiten und Zielen.

Information zu alternativen Berufsfeldern und -bildern und Erarbeiten persönlicher Ist-Daten:

Berufliche Entwicklung und Erfahrung

  • differenziertes Qualifikationsprofil
  • Interessensanalyse / Weiterbildungsbedarf
  • der regionale Arbeitsmarkt
  • Infosysteme zum Arbeitsmarkt
  • Anforderungsprofile möglicher Tätigkeitsfelder
  • gesundheitliche Anforderungen
  • berufliche Alternativen

Unterrichts- und Trainingsprogramme zur Leistungsfindung und Arbeitsmarktplatzierung

  • Persönlichkeitsentwicklung (Selbstsicherheitstraining, Konfliktlösungstechniken, Lerntechniken)
  • Bewerbertraining mit Videoanalyse
  • Bewerber-Center zur Eigenarbeit
  • EDV, Office 2007 / Open Office / Windows XP
  • Stellenmarktanalyse und Firmenkontakte

Netzwerk regionaler Arbeitsmarkt

  • Praktikumsstellensuche
  • Praktikum in Betrieben der freien Wirtschaft
  • Firmeninfos
  • Einzel- und Gruppenberatung
  • individuelle Reflexion der betrieblichen Praxis mit der Kursleitung
  • Zielformulierung: Übernahme in ein Arbeitsverhältnis