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Wer ist Rehabilitand?
Definition: Rehabilitation = Wiederherstellung
- Berufliche Rehabilitation wird notwendig, wenn z.B. nach einer schweren Erkrankung, nach einem Unfall etc. gesundheitliche Probleme bestehen bleiben, drohen chronisch zu werden und die Ausübung der bisherigen beruflichen Tätigkeit nicht mehr möglich ist.
- Der Rehabilitationsträger übernimmt die Aufgabe, die Wiedererlangung oder den Erhalt körperlicher, beruflicher oder sozialer Fähigkeiten zu unterstützen, er wirkt darauf hin, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich einer chronischen Krankheit vermieden wird.
- Die Anerkennung als Rehabilitand mit den daraus abzuleitenden Rechten erfolgt nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch.
Art und Inhalt der beruflichen Rehabilitation werden vom Kostenträger, z.B.
- Deutsche Rentenversicherung Bund, DRV Bayern Süd
- Berufsgenossenschaft
- Knappschaft
- Krankenkasse
- Arbeitsagentur
- Jobcenter und weitere
in Abklärung mit den Möglichkeiten, Interessen und den sich ergebenden, zukünftigen Arbeitsmarktchancen des Rehabilitanden festgelegt.
Daraus entstehende Kosten übernimmt der Reha-Träger.
Der gewählte Lehrgang muss auf die besonderen Belange eines Rehabilitanden abgestimmt sein. Der Bildungsträger benötigt die Anerkennung als Reha-Einrichtung gemäß § 102 SGB III bzw. § 35 SGB IX.