Arbeitslosigkeit, mit oder auch ohne Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB III

Die Suche nach Ursachen der Arbeitslosigkeit führt zur Suche nach erfolgreichen Strategien, sie wieder zu beenden. Ziel ist es, während der Arbeitslosigkeit bestehende Qualifikationen und Kenntnisse nicht zu verlieren, sie zu sichern und auszubauen. Unsere Lehrgänge haben unterschiedliche Schwerpunkte, z.B. in der Gewichtung der Theorie- / Praxisanteile. Ihre Lehrgangswahl orientiert sich an den persönlichen Zugangsvoraussetzungen.

In unseren Bildungseinrichtungen besteht im Rahmen des Lehrgangsbesuches für jeden Teilnehmer die Möglichkeit, einzeln oder/und in Gruppenarbeit sich mit folgenden Themen auseinander zu setzen:

Berufliche Orientierung

  • berufliche Analyse / Situationsanalyse
  • Berufswegplanung: Berufsfindung und berufliche Alternativen
  • behinderungsspezifische Leistungsanalyse
  • persönliches Qualifikationsprofil
  • Weiterbildungs-Check / Eignungsfeststellung und Weiterbildungsplanung

Erwerb von berufsbezogener Handlungskompetenz

  • Training von relevanten berufsbezogenen Schlüsselqualifikationen
  • soziale und methodische Trainingsangebote: Lerntechniken / Ideenrealisation /
  • Bewerbungstraining / u.a. Telefontraining / Vorstellungsgespräche trainieren
  • Planungs- und Argumentationstechniken / Konfliktbearbeitung

 Berufsfachliche Qualifizierung

  • Berufs- und praxisorientierter, erwachsenengerechter Fachunterricht
  • EDV, Grundlagen-Training / Office 2007 / Open Office / Windows XP
  • Verknüpfen von beruflichen Leistungsanforderungen in Theorie und Praxis
  • Handlungskompetenzen in der Praxis optimieren

 Netzwerk regionaler Arbeitsmarkt

  • Aufbau regionaler Firmenkontakte
  • betriebliche Praxis durch Orientierungspraktika
  • persönliche Beratung und Betreuung
  • Orientierungspraktikum in den Ziel-Tätigkeitsfeldern in Betrieben und Firmen der freien Wirtschaft;
  • Training on the Job / Einarbeitung in passende Tätigkeitsbereiche;
  • Integrationspraktikum
  • Zielformulierung: Übernahme in ein Arbeitsverhältnis